Natürlich hat man das Recht, wen immer man will als Alleinerben einzusetzen. Doch vollständig enterben kann man seine Familie nicht. Egal wie zerstritten man ist, an die nächsten Angehörigen fließt immer ein Pflichtanteil. Als nächste Angehörige zählen die Kinder. Und die kämpfen erfahrungsgemäß besonders für ihren Anteil, wenn sie mit den Eltern zerstritten sind. Und das ohne Rücksicht auf Verluste.