Manch einer versucht den späteren Streit ums Erbe zu verhindern, indem er schon zu Lebzeiten großzügig schenkt. Eigentlich eine gute Idee, denn es mindert auch die Steuerlast der Begünstigten. Doch auch hier lauern Tücken: Denn eine Schenkung muss mindesten zehn Jahre zurückliegen, damit Pflichtteilsberechtigte nicht noch Anspruch auf das Geschenkte erheben können. Je kürzer eine Schenkung zurückliegt, umso mehr Anspruch besteht auf einen Ausgleich für die Pflichtteilsberechtigten.