Kein komplettes Foto-Verbot

Kein komplettes Foto-Verbot

Auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, führt diese Regel nicht dazu, dass Fotos in der Öffentlichkeit komplett verboten sind. Denn gerade an öffentlichen Orten ist es kaum zu vermeiden, auch Dritte auf dem Foto zu haben. Nicht verletzt wird das Recht daher, wenn dritte Personen im Hintergrund und sozusagen als „Beiwerk“ auf dem Bild sind, ohne besonders hervorzustechen. In allen anderen Fällen gilt: Genehmigung einholen!