Wer in der Öffentlichkeit munter drauflos knipst, kann sich auch dann Probleme einhandeln, wenn er an Orten Fotos macht, wo Fotografieren prinzipiell erlaubt ist. Und zwar dann, wenn dritte Personen auf dem Bild gut erkennbar sind. Denn grundsätzlich gilt das „Recht am eigenen Bild“, was bedeutet, dass man selbst bestimmen kann, ob man fotografiert wird, oder nicht.