Wer morgens auf ein Kind aufpassen muss, der lässt es abends nicht so laut krachen, dass er sich am nächsten Tag weder an seinen noch an den Namen des Kindes erinnert. Idealerweise zumindest nicht, denn alles andere wäre ein Grund zum sofortigen Entzug des Sorgerechts. Und da ein Kind auch nicht wie ein Schweizer Uhrwerk funktioniert, sondern auch mal außerplanmäßig krank werden kann, ist eine generelle Verantwortungshaltung einfach der Standard. Das hoffen wir zumindest inständig. Denn wer feiern will, kann auch einen Babysitter anheuern.