Offenes Bußgeld verfällt nicht

Offenes Bußgeld verfällt nicht

Fakt ist: Ist ein Bußgeld nicht vollstreckbar – d. h. kommt die Forderung nicht vom Bundesamt für Justiz – muss man es nicht zahlen, denn es drohen keine Konsequenzen. Allerderdings bleibt die Forderung bestehen und kann einen einholen, wenn man das Land wieder besucht, denn es gilt immer das Recht des Reiselandes. So kann es sein, dass man bei der Passkontrolle am Flughafen oder bei einer Verkehrskontrolle dann doch zur Kasse gebeten wird.