Zahlen oder nicht?

Zahlen oder nicht?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland überhaupt vollstreckt werden können. Fakt ist: Ausländische Behörden dürfen bei uns nicht einfach Strafzahlungen eintreiben. Aber: Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro wird das Geld vom Bundesamt für Justiz eingetrieben. Das funktioniert auf Grundlage eines EU-Rahmenbeschlusses, dem bis auf Griechenland und Irland übrigens alle EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt haben.