Spanien

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In Spanien steht Kindergeld nur Geringverdienern zu, deren Bruttoeinkommen unter 8.500 Euro liegt. Dann gibt es für das erste Kind 24,25 Euro, für alle folgenden Kinder steigt der Satz um 15 Prozent. Eine besondere Regelung gilt für Kinder mit Behinderung, ihnen stehen 48,47 Euro monatlich zu, ab 18 Jahren steigt der Satz auf 260,79 bzw. 381,19 Euro je nach Grad der Behinderung.