Deutschland

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Seit Januar 2017 liegt das Elterngeld für das erste und zweite Kind bei 192 Euro pro Monat, für das dritte Kind werden 198 Euro gezahlt, für jedes weitere Kind erhalten die Eltern monatlich 223 Euro. Das Kindergeld wird jedoch nicht grundsätzlich gezahlt. Besteht der Anspruch auf die Kinderzulage der gesetzlichen Unfallversicherung oder den Kinderzuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es kein Kindergeld. Gleiches gilt, wenn vergleichbare ausländische Leistungen bezogen werden.