Den Stromvertrag kündigen…

Den Stromvertrag kündigen...

… kann man stets zu zwei Zeitpunkten. Zum einen zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit im Rahmen der Kündigungsfrist (in der Regel ein Monat vor Ablauf). Lässt man diesen Termin verstreichen, verlängert sich der Vertrag automatisch. Es sei denn, der Anbieter kündigt eine Preiserhöhung an. Das muss er mit mindestens vier Wochen Vorlauf tun. In diesem Fall hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, kann also sofort aus dem Vertrag raus. Die Kündigung erklärt man am besten schriftlich.