Natürlich gibt es ein großes Aber. Was man in aller Regel nicht darf: Bei einem direkten Konkurrenten des eigenen Arbeitgebers anheuern oder selbständig für dessen Kunden oder Partner arbeiten, denn dann begibt man sich in Konkurrenz zu dem Unternehmen, für das man arbeitet. So etwas darf der Arbeitgeber verbieten, es kann unter Umständen sogar zur Kündigung führen.