Verdienen die Angehörigen…

Verdienen die Angehörigen...

… hingegen weniger, springt der Staat ein und begleicht die Kostendifferenz aus Steuermitteln. Das muss man allerdings beantragen und zum Nachweis seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Übrigens: Ehepartner der Kinder der pflegebedürftigen Person müssen nichts zahlen – egal, wie hoch ihr Einkommen ist.