Im nächsten Schritt…

Im nächsten Schritt...

… kommt es dann auf das Einkommen der direkten Angehörigen (also vor allem Ehepartner und Kinder) an. Ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro werden diese zur Begleichung der Kosten zumindest anteilig verpflichtet – da gibt es kaum einen Weg drum herum.