Ganz wichtig: Steht im Vertrag, in der Hausordnung oder woanders ein Hinweis, dass man für gute Luftzirkulation Möbel nicht ganz an die Wände heranrücken darf? Dann sollten alle Alarmglocken klingeln, denn das ist ein Hinweis auf feuchte Wände und Schimmelgefahr.