Die gesetzliche Ruhezeit…

Die gesetzliche Ruhezeit...

… muss daher eingehalten werden. Sie gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und außerdem an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus gilt in Häusern mit mehreren Parteien die Hausordnung, die noch weiter gehende Ruheregeln festlegen kann.