… im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, die bei Neuwaren zwei Jahre und bei gewerblich verkaufter Gebrauchtware ein Jahr beträgt (Achtung: Das gilt nicht, wenn man bei Privatpersonen kauft!). In diesem Kontext ist immer der Händler der Ansprechpartner – auch das ein Grund, grundsätzlich immer Rechnungen bzw. Quittungen aufzubewahren.