Das Erbe

Das Erbe

Ebenfalls sehr zügig muss man mit dem Nachlassgericht Kontakt aufnehmen und ein Testament vorlegen, falls eines vorhanden ist. Anderenfalls gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn man hingegen weiß, dass die verstorbene Person nichts oder gar Schulden hinterlässt, sollte man rasch das Erbe ausschlagen – sonst gehen die Verbindlichkeiten an die Erben über.