… die Vollmacht auch jederzeit wieder für ungültig erklären und eine anderen Person eine neue Vollmacht ausstellen, etwa wenn es mit der ursprünglichen bevollmächtigten Person zum Streit kommt. Gültig ist immer das aktuellste Formular, also das, auf dem das jüngste Datum steht. Gibt es eine neue Vollmacht, wird die ältere automatisch ungültig.