Ein Exemplar…

Ein Exemplar...

… der Vollmacht behält man selbst, das andere die Person, die im Krankheitsfall die Vollmacht erhalten soll. Außerdem kann man die Daten dieser Person in der Patientenverfügung nennen, so dass auch die behandelnden Ärzte und Angehörige direkt wissen, wer alles regelt und an wen sie sich wenden können.