… haben die Finanzämter ein Auge drauf, ob jemand wirklich nur privat verkauft oder mit einer Gewinnerzielungsabsicht, ob er Gebrauchtes oder Neuware anbietet, ob möglicherweise ein gewerbsmäßiger Handel vorliegt. Exakt definierte Grenzen gibt es nicht – im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.