Auf den Soll-Stundensatz schlägt man noch einmal zehn bis zwanzig Prozent auf, bevor man in die Verhandlung geht. Im Optimalfall trifft man sich in der Mitte; wenn man den Auftrag unbedingt haben möchte, kann man in Ausnahmefällen auch mal bis zur Untergrenze 2 runtergehen. Schlägt der Auftraggeber allerdings ein Honorar vor, das darunter liegt, lehnt man grundsätzlich ab. Alles andere wäre unwirtschaftlich.