Nein! Denn diese Klauseln sind rechtlich unwirksam, wie mehrfach gerichtlich bestätigt wurde. Kein Arbeitgeber darf seinen Angestellten untersagen, über ihr Gehalt zu sprechen, und wenn so etwas im Vertrag steht, darf (und sollte!) man es schlicht ignorieren. Arbeitsrechtliche Konsequenzen darf das nicht haben.