Im Gesundheitswesen kommt die Digitalisierung langsam an. Den ersten Schritt machte die Online-Terminvereinbarung, die oft über Doctolib funktioniert. Vermehrt bieten Ärzte heute auch Videosprechstunden an. Zum 01. September startete nun das E-Rezept, wenngleich mit Einschränkungen. Es läuft weiterhin ein Pilotprojekt, dem sich nur einige Krankenkassenbezirke angeschlossen haben. Aber was steckt hinter dem E-Rezept und wie funktioniert das? Müssen Patienten diesbezüglich etwas beachten? Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Regelungen genauer auf.
Was ist das E-Rezept?
Grundsätzlich soll das E-Rezept das Papierrezept auf Sicht ersetzen. »E« steht dabei für »elektronisch«. Gesetzlich Versicherte sollen die Möglichkeit erhalten, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auf dem elektronischen Weg abzurufen. Es gilt:
- Erstellung – das Rezept wird nicht länger ausgedruckt, sondern rein in elektronischer Form erstellt.
- Signatur – auch sie wird elektronisch durchgeführt.
- Rezeptcode – der Patient erhält einen speziellen Code, den er der Apotheke direkt via Smartphone oder notfalls ausgedruckt vorlegen kann.
Der Zugang ist datenschutzkonform und sicher. Ganz so einfach ist der Erhalt des Rezeptes in elektronischer Form ohnehin nicht, denn Patienten benötigen eine E-Rezept-App, die auf dem Smartphone installiert werden muss. Dafür kann das neue Rezept auch bequem in Online-Apotheken eingelöst werden, denn auch diese arbeiten mit dem Code.
Ab kommendem Jahr soll der Umweg über die spezielle App entfallen. Die elektronische Gesundheitskarte, wohl eher bekannt als Krankenkassenkarte, dient dann als Brücke zwischen Arzt und Apotheke. Ärzte hinterlegen das Rezept also künftig direkt auf der Gesundheitskarte, die der Apotheke nur noch vorgelegt werden muss.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Grundsätzlich ist die Funktionsweise des E-Rezeptes recht simpel. Der Arzt stellt das Rezept nicht mehr in Papierform aus, sondern er nutzt ein spezielles Programm, um es virtuell anzufertigen. Statt des rosafarbenen Zettels erhält der Patient nun einen Code, der in einen QR-Code eingebettet ist. Diesen liest die Apotheke aus, weiß, welche Medikamente verschrieben wurden und händigt sie dem Patienten aus.
Das ist jedoch nur eine grobe Erklärung. Gesundheitliche Belange unterliegen einem strengen Datenschutz, da sichergestellt werden muss, dass Medikamentenverschreibungen nicht in die falschen Hände geraten. Würde dies geschehen, ließe sich anhand der Medikamente leicht feststellen, unter welchen Krankheiten ein Bürger leidet. Aber wie funktioniert das Rezept nun tatsächlich?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Schritte und die dazugehörigen Regelungen:
- Bestellung – Patienten bestellen ihre Medikamente wie gewöhnlich bei ihrem Arzt. Das kann über eine Videosprechstunde, während der gewöhnlichen Sprechstunde oder bei Dauermedikationen via Telefon, E-Mail oder den von der Praxis angebotenen Möglichkeiten geschehen.
- Erstellung – der Arzt fertigt das Rezept nun an. Statt des üblichen Papierrezepts, auf dem gut leserlich Adressdaten, Praxis und natürlich die Medikamente stehen, erhält der Patient nur noch einen bloßen Code in QR-Form. In diesem Code sind all die Details hinterlegt, die üblicherweise auch auf dem Papierrezept stehen: Medikament oder Wirkstoff, Stärke, Packungsgröße, Zusatzinformationen.
- Abholung – das Rezept kann in der Praxis abgeholt werden, der Code lässt sich auch ausdrucken. Die Idee hinter dem E-Rezept ist jedoch, mit der E-Rezept-App zu arbeiten, sich dort zu registrieren und das Rezept direkt in die App einzulesen. Ab dem kommenden Jahr soll dieser Schritt auf Patientenwunsch entfallen. Wer es möchte, kann sich Rezepte als E-Rezept direkt auf seiner Krankenkassenkarte speichern lassen.
- Einlösen – in der örtlichen Apotheke wird nur noch das Rezept in der App oder der Ausdruck vorgezeigt. Alle weiteren Schritte sind identisch mit der Medikamentenabholung mit Papierrezepten. Liefermöglichkeiten oder Online-Apotheken werden ähnlich behandelt. Sie erhalten einen Scan des E-Rezeptes (auch Screenshot aus der App) und dürfen nun die verschreibungspflichtigen Medikamente ausliefern.
Aktuell befindet sich das E-Rezept noch in der ersten Auslieferungsphase. Nur einige Krankenkassenbezirke, beispielsweise Westfalen-Lippe, nehmen an dieser Phase teil. Nach und nach werden die Bezirke vergrößert, bis ganz Deutschland abgedeckt ist.
Allerdings heißt es für Bewohner des Westfalen-Lippe-Kreises nicht, dass sie überall ein E-Rezept erhalten. Arztpraxen benötigen eine spezielle Software und müssen digitalisiert sein. Haben diese ihre Praxis noch nicht modernisiert, darf natürlich weiterhin das Papierrezept ausgestellt werden. Eine ähnliche Vorgehensweise gilt für Apotheken, denn auch sie sind noch nicht flächendeckend auf das neue Rezept umgestellt. Die meisten Apotheken informieren über ein Hinweisschild, ob sie an der Rezeptform teilnehmen.
Sind E-Rezepte rechtlich zulässig?
Gesundheit und Digitalisierung – das ist eine besondere Streitfrage, denn die Digitalisierung birgt stets gewisse Gefahren. Insbesondere der Datenschutz steht im Zentrum, denn es besteht die Gefahr von Datenlecks. Versicherte könnten sich fragen, wen es interessiert, wenn ein Fremder erfährt, dass sie zum Arzt gehen. Datenlecks können aber für den Patienten von Nachteil sein, wenn empfindliche Daten in die falschen Hände geraten.
Einige Beispiele:
- Versicherer – die Autoversicherung wird teurer oder gekündigt, weil der Versicherer über die geleckten Daten die Information erhält, dass der Versicherungsnehmer Medikamente gegen Nervenschäden einnimmt.
- Arbeitgeber – es gibt gesundheitliche Themen, die Arbeitgeber eher nicht erfahren sollten. Beispiel psychische Krankheiten. Arbeitet der Arbeitnehmer seit Jahren beständig und ohne Komplikationen, weil er Psychopharmaka einnimmt, sollte dieser Punkt den Arbeitgeber nicht interessieren. Doch was ist, wenn er die geleakten Daten erhält und diesem Arbeitnehmer nun die Beförderung verweigert? Auch bei Bewerbungen könnten sich Arbeitgeber durchaus an den Daten bedienen.
Aus diesem Grund wurde lange überlegt und geprüft, wie ein E-Rezept rechtlich auf sicheren Standbeinen stehen kann. Bereits im Oktober 2020 ging das »Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur« an den Start. Seitdem wurde überlegt, getestet und geprüft. Doch erst im Mai 2022 konnte auf Grundlage der vorhandenen Testergebnisse eine Entscheidung erfolgen. Das Rollout wird stufenweise stattfinden, die erste Stufe hat im September begonnen.
Aber auf welche Faktoren musste beim E-Rezept gezielt geachtet werden?
- Sicherheit – die Datensicherheit steht immer an oberster Stelle. Aus diesem Grund ist der Erhalt und die Nutzung der rein digitalen Version auch an Hürden geknüpft, die im nächsten Absatz erklärt werden.
- Patientensicherheit – über das E-Rezept soll es möglich sein, Wechselwirkungen zwischen verschriebenen Medikamenten besser zu erkennen. Da alle Rezepte und Medikamente in der App oder auf der Gesundheitskarte hinterlegt sind, dürften Fälle, dass ein Facharzt unwissentlich ein Medikament verschreibt, welches eine Wechselwirkung mit einem weiteren Medikament hervorruft, seltener werden.
- Fälschungssicher – das E-Rezept kann, zumindest nach aktuellem Stand, nicht gefälscht werden. Dies ist insbesondere bei speziellen Medikamenten, die auf dem Schwarzmarkt oder in der Drogenszene genutzt werden, sehr wichtig.
Natürlich soll das E-Rezept auch die zeitlichen Abläufe in einer Praxis und beim Patienten verbessern. Ist es nicht mehr notwendig, persönlich den Zettel abzuholen, wendet der Patient weniger Zeit auf und die Praxis kann sich um Patienten kümmern, die eine Behandlung benötigen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Aktuell sieht es noch so aus, dass nicht in ganz Deutschland ein elektronisches Rezept herausgegeben wird. Die erste Voraussetzung ist also, überhaupt in einem der Bezirke zu leben, die in die erste Rollout-Phase fallen. Weitere Voraussetzungen:
- Praxen – sie müssen dementsprechend digitalisiert sein und die notwendigen Programme besitzen. Moderne Arztpraxen sind oft schon ausreichend ausgestattet. Ein Indiz kann sein, dass der Arzt auch Doctolib nutzt oder eine eigene Online-Terminvereinbarung aufgestellt hat. Anderenfalls hilft eine kurze Nachfrage.
- Apotheken – um den Code zu lesen, benötigen Apotheken Lesegeräte und natürlich die notwendige Software. In den Regionen, die jetzt ans Netz gingen, ist das stets der Fall, aber auch deutschlandweit haben sich längst Apotheken vorbereitet. Die meisten Apotheken werben gezielt mit dem Hinweis, dass sie E-Rezepte annehmen. Bei Online-Apotheken gilt dasselbe.
Wer mit dem ausgedruckten Code arbeiten möchte, braucht als Patient keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Anders verhält es sich, wenn die App genutzt werden soll:
- Herunterladen – die App »Das E-Rezept« muss auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden. Das Smartphone muss NFC-fähig sein. Lässt sich mit dem Gerät selbst an der Supermarktkasse bezahlen, so erfüllt es die Voraussetzung. Alle modernen Smartphones sind NFC-fähig.
- Verifizieren – damit das Rezept in die App kommt, muss sich der Patient anmelden und verifizieren. Das funktioniert ausschließlich über die neue, digitale Gesundheitskarte. Ob die eigene funktionsfähig ist, lässt sich an dem Wellenaufdruck (WLAN-Zeichen) erkennen. Zusätzlich muss der Patient bei der Krankenkasse eine PIN anfordern. Stellt die Krankenkasse selbst eine ePA-App zur Verfügung, so kann sich über diesen Zugang in der Rezept-App angemeldet werden.
Ist die Anmeldung erfolgt, lässt sich nun auf einen Blick sehen, welche Rezepte wann, von wem und über welche Medikamente ausgestellt wurden. Der notwendige Code zur Einlösung des Rezepts steht gleich in der App, sodass sie der Apotheke nur vorgezeigt werden muss. Einmal eingelöste Rezepte werden als »erledigt« markiert.
Wie steht es um die Sicherheit beim E-Rezept?
Das E-Rezept ist nach den heutigen Maßstäben sicher. Gerade über die App findet eine weitere Verifizierung des Patienten statt, denn das E-Rezept kann nur ein- und ausgelesen werden, wenn sich der Patient mit dem PIN seiner Gesundheitskarte identifiziert.
Natürlich sind Sicherheitslücken niemals vollkommen ausschließbar. Das gilt auch für die Umlegung auf die Gesundheitskarte, die schließlich als Rezeptbuch geführt werden soll. Aktuell ist das E-Rezept sicher und entspricht den Datenschutzrichtlinien, doch ob in zwei oder drei Jahren Hacker das System geknackt haben werden und nachgebessert werden muss, kann niemand ausschließen. Dies ist aber bei allen Lösungen der Fall.
Bringt das E-Rezept zusätzliche Kosten mit sich?
Nein. Das E-Rezept ist vollkommen kostenlos für den Patienten und ebenfalls nicht verpflichtend. Wer lieber das Papierrezept haben möchte, der kann dieses auch künftig weiter anfordern. Letztendlich spart das E-Rezept sogar Geld:
- Zeit – muss ein Patient sein Rezept nicht mehr in der Praxis persönlich abholen, spart er zumindest Lebenszeit ein. Auch die Praxen sparen Arbeitszeit, denn die abholenden Patienten entfallen.
- Geld – die wenigsten Menschen leben direkt neben ihrer Arztpraxis. Fahrtkosten fallen also im Regelfall an, teils gar Parkgebühren. Diese entfallen.
Zusammengefasst kann das E-Rezept also sogar dabei helfen, Geld zu sparen. Da es auch online einlösbar ist und sich für die Lieferdienste der Apotheken empfiehlt, ist die Zeitersparnis nicht zu vernachlässigen.
E-Rezept: Vor- und Nachteile im Überblick
Welche Vorteile und welche Nachteile bietet das E-Rezept in der Zusammenfassung?
Vorteile:
- Simpel
- Zeitersparnis auf allen Seiten
- Kostenvorteil (entfallende Fahrwege)
- Leicht und überall via Smartphone einlösbar.
Nachteile:
- App erforderlich, sonst nur via Ausdruck
- Aktuell noch nicht überall verfügbar
- Für App: Neue Gesundheitskarte samt PIN notwendig
Welche Digitalisierungsschritte gibt es noch im Gesundheitswesen?
Mit der Termin-App Doctolib ist schon ein großer Schritt erfolgt. Teilnehmende Praxen erlauben es, die Termine gleich via Smartphone zu buchen. Ein anderes Thema hängt tatsächlich mit der elektronischen Gesundheitskarte zusammen, die auch nach Jahren noch nicht das bietet, was sie eigentlich bieten soll:
- Patientendaten – eigentlich sollte die Gesundheitsdaten alle Patientendaten, unabhängig von den besuchten Ärzten, für alle Ärzte bieten. Das ist nicht der Fall.
- Nachteil – da noch immer nicht alle Daten hinterlegt sind, müssen Patienten bei Arztwechseln oder Facharztbesuchen weiterhin mühsam alle Akten und Unterlagen zusammensuchen und mitnehmen. Die Gesundheitskarte sollte dies eigentlich verhindern.
Aber was ist das Problem? Ein Thema ist der Datenschutz, denn damit alle relevanten Gesundheitsdetails gespeichert und von fremden Ärzten abrufbar sind, müssen die Daten vollständig und sicher verschlüsselt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Dritte diese Daten einsehen können.
Doch auch die Praxen stehen vor der Problematik, dass eine solche Lösung natürlich Software und die Digitalisierung voraussetzt. Gewiss sind viele Arztpraxen bereits hochmodern und digitalisieren sich, es gibt aber auch das genaue Gegenteil. Die Software ist jedoch die Voraussetzung, damit die Daten eingelesen und wieder abgerufen werden können.
Andere Digitalisierungsschritte sind fast schon normal: Krankenakten im Krankenhaus via Tablet, digitale Röntgenbilder und Unterlagen. Leider sind die Softwares nicht unbedingt kompatibel. Wer einmal bei einem CT war, weiß, dass die dem Patienten übergebene CD nicht unbedingt vom Haus- oder Facharzt gelesen werden kann.
Fazit – demnächst überall verfügbar
Aktuell ist das E-Rezept nur in einigen Kreisen verfügbar, doch wird es natürlich deutschlandweit ausgeweitet. Für viele Patienten wird das elektronische Rezept eine Erleichterung sein, denn gerade die Rezeptabholung bei Fachärzten ist häufig nicht mit den Arbeitszeiten vereinbar. Dennoch stellt das Rezept aktuell auch noch Anforderungen an den Patienten. Wird es schließlich mit der Gesundheitskarte kombiniert, wird die App-Anbindung wohl entfallen, dafür ist die PIN natürlich absolut notwendig.