Privatverkäufe…

Privatverkäufe...

… sind in der Regel steuerfrei. Wer also die Wohnung entrümpelt und nicht mehr benötigte Dinge im Internet oder auf dem Flohmarkt verkauft, muss darauf keine Steuern zahlen. Vorsicht ist aber geboten, wenn man Dinge kauft und kurze Zeit später wieder verkauft. Das wird vom Finanzamt als Spekulationsgewinn eingestuft. Ist dieser Höher als 600 Euro im Jahr, dann ist er steuerpflichtig.