… abzurechnen, folgt dann erst das Rechnungsdatum, die Adresse des Kunden, sowie die möglichst genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung bzw. des gelieferten Produktes, daneben das Leistungs- bzw. Lieferdatum. Alternativ kann man folgenden Vermerk anbringen: „Falls nicht anders angegeben, entspricht das Rechnungsdatum dem Leistungsdatum.“ Das ist immer dann sinnvoll, wenn es kein eindeutiges Leistungsdatum gibt.