… Eigenbedarfskündigung gibt es kaum ein Mittel, auch dann nicht, wenn man schon sehr lange in einer Wohnung als Mieter lebt. Sich dagegen wehren kann man nur, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Wohnung gar nicht selbst oder familiär nutzen, sondern bloß anderweitig vermieten will – aber das lässt sich nur sehr schwer und erst im Nachhinein beweisen.