… gegenrechnen. Das heißt: Von der abzuführenden Umsatzsteuer kann man die Mehrwertsteuer aller beruflich getätigten Ausgaben abziehen. So spart man eine Menge Geld. Optimalerweise gleichen beide Posten sich aus, so dass man bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gar nichts ans Finanzamt überweisen muss.