Haustier-Sitter

Haustier-Sitter. Wer sein Haustier während des Urlaubs zuhause von einem Haustier-Sitter pflegen lässt, kann diese Kosten steuerlich absetzen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Tiere privat gehalten werden und dass der Sitter ein Gewerbe angemeldet hat. Außerdem sollte die Rechnung nicht bar, sondern per Überweisung oder Rechnung beglichen werden. Da es sich hier um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt, ist eine weitere Voraussetzung, dass die Betreuung auf Grund und Boden des Besitzers stattfinden muss.