Handwerk und haushaltsnahe Dienstleistungen. Egal ob Mieter oder Eigentümer, wer Ausgaben für Handwerker hatte, kann diese bei der Steuererklärung angeben, der Höchstbetrag liegt dafür bei 1.200 Euro. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Hausmeister- oder Gartenarbeiten. Was viele nicht wissen: Das gilt auch wenn Sie ein eigenes Ferienhaus innerhalb der EU haben, auch hier lassen sich Handwerkerkosten und Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.