Künstliche Befruchtung. Ehepaare, die versuchen mithilfe künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen, können die entstandenen Kosten unter Umständen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen. Das gilt übrigens nicht nur für die künstliche Befruchtung, sondern auch für Samenspenden, wenn diese von einer Samenbank stammen. Denn auch hier handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, sofern der Mann nicht zeugungsfähig ist.