Wer als Arbeitnehmer…

Wer als Arbeitnehmer...

… eine selbständige Nebentätigkeit hat, der ist zur Steuererklärung verpflichtet und wird vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Auch in diesem Fall benötigt man in aller Regel keinen Steuerberater, denn es genügt eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung, die meist rasch erledigt ist.