Bislang orientierte sich die Frage, ob auf eine Getränkeflasche Pfand erhoben wird, am Inhalt. Das war verwirrend und ändert sich ab 2022. Fortan sind sämtliche Plastikflaschen ebenfalls pfandpflichtig – egal, ob sie Fruchtsaft, Softdrinks oder andere Getränke enthalten.