Seit 1. Juli 2021…

Seit 1. Juli 2021...

… gibt es die Freigrenze von bisher 22 Euro nicht mehr. Das heißt: Ab dem ersten Euro Warenwert werden Steuern und ggf. Gebühren erhoben. Vollstreckt werden diese, sobald sie mindestens einen Euro betragen (auch hier entfällt also die Freigrenze von bislang 5 Euro).