Einkommen…

Einkommen...

Das Einkommen muss zudem im Laufe des Erwerbslebens mindestens 30 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens betragen haben. Das bedeutet: Auch diejenigen, die zu oft lediglich Minijobs oder sehr prekäre selbständige Arbeit hatten, fallen wahrscheinlich aus der Bezugsberechtigung raus.