Allerdings…

Allerdings...

… fallen gerade die ärmsten aus dieser Unterstützung raus. Denn für die Grundrente muss man mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wer weniger Beitragsjahre hat, hat keinen Anspruch. Das heißt: Wer zu lange arbeitslose war und entweder Arbeitslosengeld I oder II erhalten hat, bekommt keine Grundrente.