Von dieser Regel…

Von dieser Regel...

… gibt es nur eine Ausnahme: Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann haften die Eltern bzw. deren Versicherung. Aber wann ist das der Fall? Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Sehr oft landen solche Fälle vor Gericht, wo dann geklärt werden muss, ob es eine Verletzung der Aufsichtspflicht gab oder nicht.