Dieses Schild, oft an Baustellen, kennt jeder. Der Haken: Es stimmt nicht. Das Schild ist rechtlich völlig ohne jede Auswirkung. Denn Kinder bis sieben Jahre sind nicht schuldfähig. Das heißt: Die Kinder haften nicht – und auch nicht ihre Eltern bzw. deren Haftpflicht-Versicherung. Man bleibt auf dem Schaden sitzen. Bei Kindern, die älter als sieben Jahre sind, tritt nicht automatisch eine generelle Haftung ein, sondern es kommt auf den Einzelfall an.