Allerdings…

Allerdings...

… geht das nur in bestimmten Geschäften. In Buchhandlungen zum Beispiel ist Verhandeln nicht möglich, da die Verkäufer sich an die Buchpreisbindung halten müssen und von dieser nicht abweichen dürfen. Das geht nur bei gebrauchten Büchern, Remittenten oder Mängelexemplaren. Auch in Supermärkten ist Handeln nicht angesagt – schon deshalb, weil die Kassiererin gar keine Preisentscheidungen treffen darf und die Margen extrem niedrig sind.