Zuzahlungen zu Medikamenten, private Arztrechnungen und Co. Können, sofern sie mehr als 1 bzw. 2 Prozent des Jahreseinkommens betragen, von der Steuer abgesetzt werden, ebenso wie die Sozialabgaben, die automatisch angesetzt werden.
Zuzahlungen zu Medikamenten, private Arztrechnungen und Co. Können, sofern sie mehr als 1 bzw. 2 Prozent des Jahreseinkommens betragen, von der Steuer abgesetzt werden, ebenso wie die Sozialabgaben, die automatisch angesetzt werden.