Berechnungsgrundlage der Zollgebühren

Berechnungsgrundlage der Zollgebühren

Ganz wichtig bei der Berechnung der zu erwartenden Zusatzkosten: Als Wertgrundlage nimmt der Zoll den tatsächlichen, in einer Rechnung nachweisbaren Warenwert plus die tatsächlichen Versandkosten. Kauft man also ein Produkt für 100 Euro und zahlt 20 Euro für den Versand, dann berechnet der Zoll die Gebühren und Steuern anhand des Gesamtwertes von 120 Euro.