… erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber. Dieser wiederum bekommt das Geld von der zuständigen Arbeitsagentur. Und diese hat das Recht, zu überprüfen, ob der Betrieb überhaupt einen Anspruch und – im Zweifel muss das Geld zurückgezahlt werden. Zum Beispiel wenn herauskommt, dass Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit arbeiten.