Die Hilfen der Länder sind ein Flickenteppich. Laut Verfassung sind die Bundesländer für Kultur zuständig. Während Hessen und Baden-Württemberg bereits Finanzmittel für die Betroffenen zur Verfügung stellen, werden sie in den meisten anderen Ländern aufs Arbeitslosengeld II verwiesen. Dabei sind die KünstlerInnen nicht arbeitslos, sie unterliegen lediglich vorübergehend einem Berufsverbot.