Die Grundregel…

Die Grundregel...

… ist simpel und lautet: Man darf urheberrechtliche Werke ausschließlich dann verwenden, wenn man die schriftliche Einwilligung des Urhebers oder des jeweiligen berechtigen Verwerters hat (das kann zum Beispiel ein Verlag oder ein Label sein). Anderenfalls kann man abgemahnt oder sogar angezeigt werden.