Vorsicht!

Bricht man die Existenzgründung allerdings vorzeitig ab und beantragt wieder Arbeitslosengeld, so können die Bezüge um genau jene Höhe gekürzt werden, in der man den Gründungszuschuss erhalten hat.

Bricht man die Existenzgründung allerdings vorzeitig ab und beantragt wieder Arbeitslosengeld, so können die Bezüge um genau jene Höhe gekürzt werden, in der man den Gründungszuschuss erhalten hat.