Eine Grundregel lautet: Der Vermieter ist immer verpflichtet, dem Mieter die Daten, auf denen die Abrechnung beruht, offenzulegen. In der Regel kann man diese in den Geschäftsräumen des Vermieters einsehen – darauf sollte man bestehen, wenn einem irgendetwas seltsam vorkommt. Sollte der Vermieter das verweigern, bleibt noch der Rechtsweg. Wichtig: Solange strittige Punkte nicht geklärt sind, darf man die Zahlung zurückhalten.