Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung anfallen, können komplett und ausnahmslos von der Steuer abgesetzt werden – es muss allerdings der klare Bezug zur Bewerbung erkennbar sein.
Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung anfallen, können komplett und ausnahmslos von der Steuer abgesetzt werden – es muss allerdings der klare Bezug zur Bewerbung erkennbar sein.