Außerdem…

Außerdem...

…gelten besonders in Mietshäusern häufig verschärfte Lärmschutzregelungen, die man als Mieter mit Unterzeichnung des Mietvertrags und der Hausordnung akzeptiert hat. Auch die einzelnen Gemeinden haben oft zusätzliche Ruhezeiten, wie bspw. eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr.
In den meisten Gemeinden gelten werktags in der Regel Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags gelten sie grundsätzlich ganztägig.