Die rechtliche Lage…

Die rechtliche Lage...

…ist an sich sehr einfach: Zwischen 22 und 6 Uhr ist Ruhezeit. Da darf man keinen Lärm verursachen, der andere Menschen beeinträchtigen oder gar vom Schlafen abhalten könnte. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke angesagt – man darf also keine Geräusche verursachen, die noch deutlich außerhalb der eigenen Wohnung zu hören sind.