… können Schönheitsreparaturen sogar im Mietvertrag festgelegt werden: Man ist dann je nach Fall verpflichtet, sie auszuführen. Hierunter fallen Arbeiten, die man in jedem Fall ohne Sorge machen darf: Wände streichen, Holz pflegen, Lampen erneuern, Heizkörper streichen zum Beispiel.